Betriebs-/Berufshaftpflicht

Wer braucht eine Betriebs- oder Berufshaftpflicht?

Die wichtigste Versicherung für Gewerbetreibende oder freiberuflich Tätige ist die sogenannte Betriebs- oder Berufshaftpflicht. Immer wenn ein Dritter durch einen Betrieb oder eine dort beschäftigte Person geschädigt wird, kann es schnell teuer werden, es sei denn, die Haftpflichtversicherung wurde rechtzeitig abgeschlossen.


Zwar ist eine Betriebshaftpflicht nicht gesetzlich vorgeschrieben, sollte es aber eigentlich sein, denn: Nichts geschieht so sicher wie das Unvorhersehbare. Ein kleiner Bedienungsfehler eines Mitarbeiters, und die ganze Fabrik fliegt in die Luft. Gut, dies ist vielleicht ein Extremszenario, jedoch können gerade kleine Bedienungsfehler an Maschinen oder Software großen Schaden für Mensch und Material verursachen. In jedem Fall ist dann der Unternehmer verantwortlich für die Schadensregulierung und nicht der Mitarbeiter, der ihn verursacht hat.


Betriebshaftpflicht.jpg Anders betrachtet können auch viel kleinere und scheinbar nebensächliche Dinge zum Haftungsanspruch gegen einen Unternehmer führen. Aufgrund einer verbraucherorientierten Produkthaftung und der entsprechenden Rechtsprechung müssen sich immer öfter Hersteller und Händler mit den Ansprüchen der Endverbraucher auseinandersetzen. Beispiele für berechtigte Ansprüche gegen einen Unternehmer sind unter anderem die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und die Lieferung bzw. der Verkauf fehlerhafter Ware an einen Kunden, und schließlich auch die Gefährdung der Umwelt durch Materialien, die Grund und Boden verseuchen können. Alles, was auf dem Gelände eines Unternehmens geschieht, unterliegt der 100%igen Haftung durch den Unternehmer, selbst wenn der eigentliche Betrieb längst nicht mehr existiert.


All diese Risiken können mit einer entsprechend zugeschnittenen Betriebs- oder Berufshaftpflicht abgesichert werden. Wichtig ist dies oft schon bei der Vergabe von Aufträgen. Besitzen Sie für Ihr Unternehmen keine Haftpflichtversicherung, könnten Ihnen manche Aufträge der öffentlichen Hand durch die Lappen gehen.
Zusätzlich zu den allgemeinen Personen-, Sach- und Vermögenschäden, die in entsprechender Höhe abgesichert sind, bietet die Betriebs- oder Berufshaftpflicht die Möglichkeit, weitere Risiken abzusichern. Diese sollten individuell an den jeweiligen Betrieb angepasst werden; als Beispiele für solche zusätzlich absicherbaren Risiken sind Mietsachschäden, Subunternehmerrisiko oder Geschäftsreisen zu nennen.


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